{"id":4012,"date":"2017-08-21T11:38:15","date_gmt":"2017-08-21T09:38:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.xenos-bremen.de\/?page_id=4012"},"modified":"2019-01-04T12:00:47","modified_gmt":"2019-01-04T11:00:47","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.xenos-bremen.de\/en\/wir-helfen\/satzung\/","title":{"rendered":"Statutes (only in German)"},"content":{"rendered":"<p><\/p>\n<p><strong>XENOS<\/strong> \u2013 Verein zur F\u00f6rderung notleidender ausl\u00e4ndischer Studierender\u00a0an den bremischen Hochschulen e.V.<\/p>\n<p>Satzung in der Fassung vom 29.02.2016 (<a href=\"https:\/\/www.xenos-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Satzung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">als PDF-Datei<\/a>, 114 KB)<\/p>\n<p><strong>\u00a71 Name \u2013 Sitz \u2013 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<ol class=\"numeric-parenthesis\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eXENOS. Verein zur F\u00f6rderung ausl\u00e4ndischer Studierender in Not an den Bremischen Hochschulen e.V.\u201c.<\/li>\n<li>Sitz des Vereins ist Bremen.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a72 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<ol class=\"numeric-parenthesis\">\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung mildt\u00e4tiger Zwecke durch die materielle und ideelle F\u00f6rderung ausl\u00e4ndischer Studierender in Lande Bremen, die sich in finanzieller Not befinden. Der Verein setzt sich ferner f\u00fcr die Verbesserung der Studienbedingungen ausl\u00e4ndischer Studentinnen und Studenten an den bremischen Hochschulen ein. Hauptziel des Vereins ist es, individuelle F\u00f6rderungen (z.B. finanzielle Nothilfen u. \u00e4.) an Bed\u00fcrftige zu vergeben. Die Stipendien verstehen sich als Hilfe zur Selbsthilfe; sie stellen daher nur einen Unterhaltszuschuss dar. Die F\u00f6rderung soll einen erfolgreichen Studienabschluss erleichtern.<\/li>\n<li>Neben individuellen F\u00f6rderungen kann der Verein bei ausreichenden Mitteln auch die F\u00f6rderung von dem Vereinszweck dienenden Projekten durchf\u00fchren. Dar\u00fcber entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<li>Neben den in (1) beschriebenen F\u00f6rderungst\u00e4tigkeiten verfolgt der Verein den ideellen Zweck einer Propagierung von Ideen der V\u00f6lkerfreundschaft, des Eintretens f\u00fcr politisch, religi\u00f6s und rassisch Verfolgte, f\u00fcr nationale und ethnische Minderheiten sowie f\u00fcr bedrohte und unterdr\u00fcckte V\u00f6lker. In diesem Sinne wirkt der Verein im \u00f6ffentlichen Raum.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a73 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<ol class=\"numeric-parenthesis\">\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins, auch etwaige \u00dcbersch\u00fcsse, d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder d\u00fcrfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, beg\u00fcnstigt werden. Verg\u00fctungen an einzelne Personen, auch an Mitglieder des Vereins, sind nur bei entsprechend geleisteter Arbeit zu gew\u00e4hren; sie d\u00fcrfen niemals unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch sein.<\/li>\n<li>Die gef\u00f6rderten Personen m\u00fcssen die Voraussetzungen des \u00a753 Ziffer 1 oder 2 AO erf\u00fcllen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a74 Vereinsverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n<ul class=\"non-list\">\n<li>Das Verm\u00f6gen des Vereins darf nur f\u00fcr Zwecke des Vereins verwandt werden. Die Mittel zur Durchf\u00fchrung der Aufgaben des Vereins erh\u00e4lt der Verein aus Mitgliedsbeitr\u00e4gen und Spenden und Zuwendungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a75 Mitgliedschaft (ordentliche Mitglieder)<\/strong><\/p>\n<ol class=\"numeric-parenthesis\">\n<li>Mitglied des Vereins kann jede vollj\u00e4hrige nat\u00fcrliche Person und jede juristische Person werden, die sich den Zielen des Vereins verbunden f\u00fchlt. Juristische Personen (\u201einstitutionelle Mitglieder\u201c) k\u00f6nnen die Mitgliedschaftsrechte nur durch eine\/n Vertreter\/in aus\u00fcben, der\/die diese Funktion aus\u00fcbt. Die Vertreter\/innen sind ebenso wie die nat\u00fcrlichen Personen stimmberechtigt.<\/li>\n<li>Die Aufnahme erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung an den Vorstand. Entstehen im Vorstand Meinungsverschiedenheiten \u00fcber einen Aufnahmeantrag, so entscheidet die auf den Eingang des Antrags folgende Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Der strittige Aufnahmeantrag ist in diesem Fall mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntzugeben.<\/li>\n<li>Institutionelle Mitglieder m\u00fcssen ihre\/n Vertreter\/in im Sinne von Abs. 1 mit dem Antrag auf Mitgliedschaft schriftlich benennen. Die benannte Person gilt solange als Vertreter\/in des institutionellen Mitglieds, bis die Vertretungsberechtigung von dem Mitglied, das sie benannt hat, gegen\u00fcber dem Vorstand schriftlich widerrufen wird oder der\/die Vertreter\/in gegen\u00fcber dem Vorstand schriftlich den Verzicht auf die weitere Vertretung des Mitglieds erkl\u00e4rt.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins, durch Ausschluss oder durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen.<\/li>\n<li>\u00dcber den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit. Ein Antrag auf Ausschluss ist mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntzugeben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a76 Mitgliedsbeitrag<\/strong><\/p>\n<ul class=\"non-list\">\n<li>\u00dcber die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit. Der Beitrag soll eine den Einkommensverh\u00e4ltnissen der Mitglieder angepasste Staffelung aufweisen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a77 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<ul class=\"non-list\">\n<li>Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der F\u00f6rderungsausschuss. Es kann ferner ein Beirat berufen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a78 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ol class=\"numeric-parenthesis\">\n<li>Der Verein h\u00e4lt j\u00e4hrlich eine Mitgliederversammlung ab. Sie ist vom Vorstand mindestens vier Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen.<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gr\u00fcnden und der zu behandelnden Tagesordnung verlangt. Sie kann nur w\u00e4hrend der Veranstaltungszeit eines Semesters verlangt werden. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand auf Verlangen mindestens drei Wochen vor dem Versammlungstermin einzuberufen. Bleibt der Vorstand unt\u00e4tig, k\u00f6nnen die Mitglieder die Versammlung selbst einberufen.<\/li>\n<li>Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung sind:\n<ol>\n<li>die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder, die Abnahme des Vorstands- und Kassenberichts, die Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>die Wahl des F\u00f6rderungsausschusses, die Abnahme des Berichts des F\u00f6rderausschusses und seine Entlastung sowie die Beschlussfassung \u00fcber die F\u00f6rderungsrichtlinien<\/li>\n<li>die Genehmigung des Haushaltsplans<\/li>\n<li>die H\u00f6he des Mitgliedbeitrags gem\u00e4\u00df \u00a76<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Aufnahmeantr\u00e4ge und den Ausschluss von Mitgliedern gem\u00e4\u00df \u00a75 (2) und (4)<\/li>\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber sonstige Antr\u00e4ge an die Mitgliederversammlung.\n<p>Beschl\u00fcsse zu den Punkten 1\u20134 und 8 werden mit einfacher Mehrheit gef\u00e4llt, Beschl\u00fcsse zu den Punkten 5\u20137 mit Zweidrittelmehrheit, jeweils der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen und mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. Ist eine ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung nicht beschlussf\u00e4hig, so muss eine erneute Mitgliederversammlung binnen 4 Wochen abgehalten werden. F\u00e4llt der neue Termin in die vorlesungsfreie Zeit, so geschieht dies gleich nach Beginn des neuen Semesters. Diese ist auch bei Erscheinen von weniger als einem Zehntel bzw. von weniger als 10 stimmberechtigten Personen beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse werden in offener Abstimmung getroffen. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes erfolgt die Abstimmung in geheimer Stimmabgabe.<\/li>\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist vom Schriftf\u00fchrer \/ von der Schriftf\u00fchrerin oder f\u00fcr den Fall seiner\/ihrer Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied eine Niederschrift aufzunehmen, die von ihm und dem\/der Versammlungsleiter\/in zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a79 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<ol class=\"numeric-parenthesis\">\n<li>Der Vorstand besteht aus dem\/der Vorsitzenden, dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden, der\/die gleichzeitig Schatzmeister\/in ist, und dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in. Er ist Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB. Die Vertretung des Vereins in Rechtsgesch\u00e4ften erfolgt durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Deren Zustimmung ist auch bei Ausgaben \u00fcber 100,00 \u20ac n\u00f6tig. Der Vorstand \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann einen Beirat berufen.<\/li>\n<li>Aufgaben des Vorstandes ist es insbesondere, Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung vorzubereiten und durchzuf\u00fchren, die Mitgliederversammlungen einzuberufen, die Gesch\u00e4fte und die Interessen des Vereins wahrzunehmen, und einen Jahresabschluss f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr zu erstellen.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren f\u00fcr jeden Vorstandposten einzeln, von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a710 Der F\u00f6rderungsausschuss<\/strong><\/p>\n<ol class=\"numeric-parenthesis\">\n<li>\u00dcber finanzielle Hilfen im Einzelfall sowie \u00fcber sonstige F\u00f6rderungen und Unterst\u00fctzungen entscheidet ein F\u00f6rderungsausschuss.<\/li>\n<li>Dem F\u00f6rderungsausschuss geh\u00f6ren drei stimmberechtigte Mitglieder an. Einer der stimmberechtigten Personen soll dem Vorstand angeh\u00f6ren. Sie werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer eines Jahres gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der F\u00f6rderungsausschuss trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. \u00dcber die Zahlung einer einmaligen finanziellen Nothilfe kann ein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses in dringenden F\u00e4llen allein entscheiden. Den weiteren Mitgliedern ist dar\u00fcber unverz\u00fcglich zu berichten<\/li>\n<li>Entscheidungen \u00fcber den vorzeitigen Abbruch einer F\u00f6rderung bed\u00fcrfen der Genehmigung des Vorstandes. Kommt eine Einigung zwischen F\u00f6rderungsma\u00dfnahmen und Vorstand nicht zustande, so ist die F\u00f6rderung f\u00fcr die Dauer von 3 Monaten fortzusetzen. Nach Ablauf dieser Frist ist erneut zu entscheiden. Vorstand und F\u00f6rderungsausschuss entscheiden dann mit einfacher Mehrheit in gemeinsamer Sitzung.<\/li>\n<li>Der F\u00f6rderungsausschuss gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung und entwickelt F\u00f6rderungsrichtlinien. Die F\u00f6rderungsrichtlinien sind von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu genehmigen.<\/li>\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse des F\u00f6rderungsausschusses ist von einem der stimmberechtigten Mitglieder eine Niederschrift zu fertigen. Sie hat insbesondere \u00fcber die H\u00f6he und Dauer der F\u00f6rderung einzelner Studenten Auskunft zu geben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a711 Rechnungspr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<ul class=\"non-list\">\n<li>Der Jahresabschluss des Vorstands und das gesamte Rechnungswesen werden von zwei Rechnungspr\u00fcfern gepr\u00fcft. Sie werden von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt und d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a712 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<ol class=\"numeric-parenthesis\">\n<li>\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dft die ordentliche oder eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der ordnungsgem\u00e4\u00df eingeladenen anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecks f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an das Studentenwerk Bremen, Anstalt des \u00f6ffentlichen Rechts, das es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die 1984 erlassene und zuletzt am 15.12.2014 ge\u00e4nderte Satzung wurde am 29.02.2016 einstimmig von der Mitgliederversammlung genehmigt.<\/p>\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>XENOS \u2013 Verein zur F\u00f6rderung notleidender ausl\u00e4ndischer Studierender\u00a0an den bremischen Hochschulen e.V. Satzung in der Fassung vom 29.02.2016 (als PDF-Datei, 114 KB) \u00a71 Name \u2013 Sitz \u2013 Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eXENOS. Verein zur F\u00f6rderung ausl\u00e4ndischer Studierender in Not an den Bremischen Hochschulen e.V.\u201c. Sitz des Vereins ist Bremen. 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